Motorrad weg! Raser müssen Bike in Zukunft abgeben

Neue Regelung kommt bald auch in Österreich!


Fahrzeuge von extremen Rasern sollen künftig beschlagnahmt und versteigert werden, wie es in Nachbarländern, wie Italien oder der Schweiz bereits üblich ist.


Hartes Vorgehen gegen Raser schon seit 2021

Schon seit September 2021 ist das sogenannte Raserpaket in Kraft. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sind damit empfindlich gestiegen. Nun geht das Verkehrsministerium noch einen Schritt weiter: "Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße", sagte die zuständige Ministerin Leonore Gewessler. Bei extremen Überschreitungen "hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter", so die Ministerin.


Ab welcher Geschwindigkeitsübertretung kann das Motorrad eingezogen werden?

Das Verfahren zum Fahrzeugentzug ist in mehreren Stufen aufgebaut:


Schritt 1: 

Bei einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretung vorläufig an Ort und Stelle bereits von der Polizei beschlagnahmt. Schwerwiegend bedeutet,im Ortsgebiet das Tempolimit um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu überschreiten. Gleichzeitig wird künftig auch immer sofort der Führerschein vorläufig abgenommen.


Schritt 2: 

Nun hat die Bezirksverwaltungsbehörde zwei Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein Verfall des Motorrades wahrscheinlich ist. In diesem Fall wird das Verfallsverfahren eingeleitet. Als Grundlage denkbar, wären zum einen extreme Überschreitungen und zum anderen Tatwiederholungen.


Option 1: 

Konkret bedeutet das, dass jemand, der etwa zwei Mal hintereinander mit 110 km/h durch das Ortsgebiet rast, sich von seinem Bike verabschieden muss.


Option 2: 

Das gleiche gilt dann, wenn die Geschwindigkeitsübertretung mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets beträgt. Das wäre etwa der Fall, wenn man mit 220 km/h über die Autobahn brettert.


Ausnahmen vom Fahrzeugentzug

Eine Ausnahme besteht, genauso wie im Strafrecht, dann, wenn an den betroffenen Fahrzeug Rechtsansprüche von unbeteiligten Personen bestehen, sprich man sich das Motorrad zum Beispiel nur von Bekannten ausgeliehen hat, oder es sich um ein Leasing oder Miete handelt.


Allerdings soll für den Raser in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für das jeweilige Fahrzeug eingetragen werden. Die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs von zwei Wochen, die von den Beamten an Ort und Stelle verfügt wird, gilt jedoch auch für diese Fälle.


Auch Motorradfahrern aus dem Ausland kann das Bike entzogen werden

Auch Gäste, die nach Österreich zum Motorradfahren kommen, sind vor solchen Konsequenzen nicht gefeit. Allerdings muss der Pilot dazu in der Praxis auf frischer Tat ertappt werden, da der Zugriff der österreichischen Behörde auf ein Fahrzeug, das sich bereits wieder im Ausland befindet nur im Wege eines Rechtshilfeersuchens oder auf Basis sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen beschlagnahmt werden könnte. Bei einer Wiedereinreise nach Österreich muss der Fahrer jedoch mit einer Abnahme rechnen.


Stand 6.12.2022

Quelle: 1000ps.de






Stand: 19.07.2021

Fahrverbote für laute Motorräder in Tirol


Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt vom 15. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.


Motorräder dürfen nicht mehr als 95 dB(A) haben

Ein generelles Wochenendfahrverbot wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht gewünscht. Da die bisherigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hatten, entschloss sich die Landesregierung im Rahmen eines Pilotprojekts nun zu den abschnittsweisen Sperrungen.

Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.


Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind für laute Bikes tabu


  • B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
  • B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
  • L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
  • L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
  • L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
  • L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar


Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen.

Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden.


ADAC Jurist Bernd Gstatter empfiehlt, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung

(Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine die Grenzwerte unterschreitet.


Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld

Die österreichische Polizei führt Kontrollen durch, bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass die Fahrverbote nicht dem EU-Recht widersprechen, da sie sowohl für Motorräder aus dem In-und Ausland gelten.


Quelle: ADAC